Für alle Kinder, die bis zum 31.09. ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben, beginnt in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht zum 01.08.
Kinder, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls in die Schule aufgenommen werden.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft dann der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Falls Ihr Kind im Sommer schulpflichtig wird, werden Sie als Erziehungsberechtigte im Vorjahr per Post von der Stadt Herne über die im Herbst anstehende Schulanfängeranmeldung informiert.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde oder den Pass Ihres Kindes mit. Auch der Impfausweis und der ausgefüllte Anmeldebogen werden benötigt. Ihr Kind muss an dem Tag noch nicht mit in die Schule kommen. Im Frühjahr vor der Einschulung, laden wir Ihr Kind zur Schnupperstunde ein, um Ihr Kind kennenzulernen.
Wir freuen uns auf Ihr Kind und auf Sie.
Das Team der Josefschule