Für alle Kinder, die bis zum 31.09. ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben, beginnt in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht zum 01.08.
Kinder, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls in die Schule aufgenommen werden.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft dann der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Falls Ihr Kind im Sommer schulpflichtig wird, werden Sie als Erziehungsberechtigte per Post von der Stadt Herne über die anstehende Schulanfängeranmeldung informiert.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde oder den Pass Ihres Kindes mit. Ihr Kind muss an dem Tag noch nicht mit in die Schule kommen. Wir vereinbaren mit Ihnen und Ihrem Kind einen weiteren Termin zu einem Schulspiel. In dem Spiel möchten wir Ihr Kind näher kennenlernen und mehr Zeit mit ihm verbringen.
Wir freuen uns auf Ihr Kind und auf Sie.
Das Team der Josefschule