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Josefschule Herne

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Aktuelle Seite: Startseite / Häufige Fragen

Häufige Fragen

Abmeldung vom Unterricht

Ist eine Schülerin/ein Schüler erkrankt, muss die Klassenlehrerin/der Klassen­lehrer oder die Schule am gle­ichen Tag mündlich oder schriftlich informiert wer­den. Spätestens am drit­ten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest vorliegen.

Anfang des Unterrichts

Der Unter­richt beginnt pünk­tlich um 8:00 Uhr zur ersten, 8:45 Uhr zur zweiten Stunde. Die Kinder müssen min­destens fünf Minuten vor Unter­richts­be­ginn auf dem Schul­hof sein.

Arbeitsgemeinschaften

Zu Beginn eines Schul­jahres wer­den nach Möglichkeit Arbeits­ge­mein­schaften (= AGs) ein­gerichtet. Eine Anmel­dung verpflichtet zu einer regelmäßi­gen Teilnahme.

Arbeitsmaterialien

Alle Arbeits­ma­te­ri­alien, die im Unter­richt benötigt wer­den, müssen voll­ständig im Tor­nister sein.

 

Aufsicht

15 Minuten vor Unter­richts­be­ginn und in den Pausen führen Lehrkräfte die Auf­sicht auf dem Schul­hof. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht früher zur Schule.
Die Auf­sicht­spflicht erstreckt sich nicht auf den Schulweg.

Besondere Begabung und Hochbegabung

Ist ein Kind hochbe­gabt, so wird das durch früh entwicklte, weit über­durch­schnit­tliche Fähigkeiten in einem oder mehreren Lebens­bere­ichen deut­lich. Die Tal­ente des Kindes kön­nen beispiel­sweise im logisch-mathematischen, dem sprach­lichen, dem musis­chen, sportlichen oder dem sozialen Bere­ich her­vortreten. Lei­der wird diese Begabung nicht immer erkannt, weil hochbe­gabte Kinder durch ihre Ander­sar­tigkeit oft Prob­leme entwick­eln, die ihre Altersgenossen nicht zu meis­tern haben. Daraus kön­nen Schwierigkeiten in Kinder­garten oder Schule resultieren.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu dem Thema unter:
DGhK — Deutsche Gesellschaft für das hochbe­gabte Kind e.V.
Tate — Sup­port for the bright children

Beurlaubung

Eine Schülerin/ein Schüler kann nur aus wichti­gen Grün­den auf Antrag der Eltern vom Schulbe­such beurlaubt wer­den. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich an der Schule beantragt wer­den.
Ein Kind kann
– bis zu 2 Tagen inner­halb eines Viertel­jahres von der Klassenlehrerin/vom Klassen­lehrer
– bis zu 2 Wochen inner­halb eines Viertel­jahres von der Schulleitung
beurlaubt werden.

Unmit­tel­bar vor und nach den Ferien darf ein Kind nicht beurlaubt wer­den. Über Aus­nah­men in nach­weis­lich drin­gen­den Fällen entschei­det die Schulleitung. Schriftliche Hin­weise dazu sind Ihnen zugegangen.

Bewegliche Ferientage

Im Rah­men der geset­zlichen Vorschriften entschei­det die Schulkon­ferenz alljährlich über die Fes­tle­gung der beweglichen Feri­en­t­age. Diese Feri­en­t­age wer­den Ihnen rechtzeitig zu Beginn des Schul­jahres mit­geteilt. Die aktuellen beweglichen Feri­en­t­age kön­nen Sie hier abfragen.

Bringen und Abholen

Lassen Sie Ihr Kind, wenn es gesund ist, zur Schule laufen. Jeder Schul­weg kann ohne Prob­leme zu Fuß zurück gelegt wer­den. Bedenken Sie, dass für eine gesunde Entwick­lung Ihres Kindes die Bewe­gung notwendig ist. Mei­den Sie daher die Fahrt mit dem Auto.
Muss der Trans­port mit dem PKW den­noch sein, so beachten Sie bitte die Geschwindigkeits­be­gren­zung von 30 km/h in der Stöckstraße.

Computer

In allen Klassen­räu­men befinden sich in den Medi­e­necken Com­puter, die als zusät­zliche Unter­richtsme­dien im Unter­richt mit einge­setzt wer­den z.B. bei der Werk­stat­tar­beit, Arbeiten an Sta­tio­nen u.ä. Des Weiteren steht den Schülerinnen und Schülern ein Computerraum mit internetfähigen Computern zur Verfügung.

 

Datenänderung

Jede Änderung aller notwendi­gen per­sön­lichen Daten Ihres Kindes (z.B. Adresse, Tele­fon­num­mer) muss umge­hend der Schule gemeldet werden.

Einschulung

Die Ein­schu­lung der neuen Schulan­fänger findet immer an dem 2. Schul­tag nach den Som­mer­fe­rien statt. Alle “neuen” Schulkinder ler­nen dann ihren neuen Klassen­lehrer, ihre zukün­fti­gen Kassenkam­er­aden und ihren Klassen­raum kennen.

Elternmitarbeit

Zum Wohle Ihres Kindes soll­ten Sie immer eine enge und ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit zwis­chen Schule und Eltern­haus pfle­gen. Es erle­ichtert die bei­der­seit­ige Wahrnehmung der erzieherischen Aufgaben.

Nach dem Schulge­setz haben die Erziehungs­berechtigten in der Schule eine Reihe von Mitwirkungsrechten.
Zu Beginn des Schul­jahres finden in allen Klassen die Klassenpflegschaftsver­samm­lun­gen statt, in denen die Vor­sitzen­den der jew­eili­gen Klassenel­tern­schaft gewählt wer­den. Die Eltern­vertre­tun­gen der einzel­nen Klassen bilden die Schulpflegschaft. Aus dessen Mitte wer­den einige Wochen später die Schulpflegschaftsvor­sitzen­den und die Eltern­vertreter für die Schulkon­ferenz gewählt.
Die Klassenpflegschaftsvor­sitzen­den und die gewählten Eltern­vertreter in der Schulkon­ferenz sind das Bindeglied zwis­chen Eltern und Lehrkräfte. Sie ste­hen Ihnen als Ansprech­part­ner stets zur Ver­fü­gung.
Die Mitar­beit in den unter­schiedlichen Gremien wie Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkon­ferenz bringt einen Gewinn für die Kinder, für die Lehrer und für die Eltern. Der Besuch der regelmäßig stat­tfind­en­den Eltern­abende und ihre aktive Mith­ilfe bei Schul­ver­anstal­tun­gen soll­ten deshalb für Sie ein Muss sein.

Zur Zusam­me­nar­beit mit den Eltern bietet die Josef­schule im Rah­men ihrer Möglichkeiten immer eine offene Tür:
Neben Sprech­stun­den und Eltern­sprech­ta­gen gehören auch Eltern­abende, Eltern­in­for­ma­tions­briefe oder ein Besuch der Erziehungs­berechtigten im Unter­richt und Teil­nahme und Mitar­beit an beson­deren Ver­anstal­tun­gen der Schule zum Ange­bot.
Eltern kön­nen die Lehrkräfte auch in eini­gen Unter­richt­sphasen unter­stützen oder Arbeits­ge­mein­schaften nach Absprache betreuen und natür­lich bei der Vor­bere­itung und Durch­führung von Fes­ten, Feiern und Gemein­schaftsvorhaben mit Rat und Tat mitwirken.

Prob­leme in der Schule — was ist zu tun?
Missver­ständ­nisse und Ärger lassen sich vielfach ver­mei­den und die päd­a­gogis­che Arbeit bei­der Seiten lässt sich erle­ichtern, wenn Infor­ma­tio­nen, Ein­schätzun­gen und Ansichten aus­ge­tauscht wer­den. Der beste Weg zur Klärung indi­vidu­eller Prob­leme führt immer zuerst zur Lehrerin oder zum Lehrer. Die Schulleitung steht darüber hin­aus als Ansprech­part­ner eben­falls gern zur Verfügung.

Elternsprechzeiten / Beratung

Sor­gen, die das Ler­nen Ihres Kindes in der Schule betr­e­f­fen, oder Fra­gen hierzu soll­ten Sie zuerst in Gesprächen mit der Lehrerin oder dem Lehrer klären. Dieses kann am Eltern­sprech­tag, in den Lehrersprechstunden oder nach Absprache geschehen. Darüber hin­aus steht die Schulleitung für weit­ere Gespräche gern zur Ver­fü­gung.
Auch bei beson­deren Prob­le­men kann Ihnen die Lehrerin oder der Lehrer weit­er­helfen. In der Schule kön­nen Ihnen z. B. auch Adressen für schulpsy­chol­o­gis­che Beratungsstellen und weit­ere Hil­f­sange­bote genannt werden.

Eltern­sprech­wochen, wöchentliche Sprech­stun­den und Eltern­abende sind für Sie eine Möglichkeit, den Kon­takt zur Schule herzustellen, sich zu informieren und sich aktiv am Schulgeschehen zu beteili­gen. Nutzen Sie diese Chance!
Bitte achten Sie darauf, dass Elternge­spräche nicht während der Unter­richt­szeit stattfinden.

Zusät­zlich finden im Schul­jahr zwei Eltern­sprech­wochen statt (im November/Dezember und im März/April eines jeden Schul­jahres).
Für die 4. Klassen werden alljährlich durch die Schulleitung (November/Dezember) allgemeine Infor­ma­tionen über die weit­er­führen­den Schulen vermittelt und von der Klassenlehrerin/dem Klassen­lehrer ein indi­vidu­elles Beratungs­ge­spräch ange­boten. Dort über­legen Sie gemein­sam mit dem Lehrer, welche Schul­form zukün­ftig die geeignete für Ihr Kind ist.

Die aktuellen Elternsprechwochen-Termine kön­nen Sie hier abfragen.

Englisch

In der heutigen Welt ist die Erfahrung einer multikulturellen und mehrsprachigen Wirklichkeit alltäglich geworden. In Nordrhein-Westfalen wird an allen Grund­schulen  ab der 1. Klasse, 2. Schulhalbjahr, das Fach Englisch mit zwei Unterrichtsstunden unterrichtet.

Die in die­ser Alters­stufe beson­ders aus­ge­prägte Bereit­schaft zum Hin­hö­ren, Imi­tie­ren und Rea­gie­ren sowie das große Mit­tei­lungs­be­dürf­nis sind güns­tige Vor­aus­set­zun­gen im Sinne des Ler­nens einer neuen Fremdsprache.

Ferien

Die Feri­en­ter­mine ent­nehmen Sie bitte der Terminübersicht.

 

Feste / Feiern

Die Teil­nahme an allen Fes­ten, Feiern und beson­deren Schul­pro­jek­ten ist für unsere Schü­lerin­nen und Schüler Pflicht. Dabei han­delt es sich um Schul­ver­anstal­tun­gen. Es besteht Versicherungsschutz.

 

Termine zu aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier

Förderung

Die Josef­schule ver­steht das Fördern und Fordern ihrer Kinder als einen zen­tralen Kern ihrer päd­a­gogis­chen und erzieherischen Tätigkeit. Vor diesem Hin­ter­grund ver­sucht sie, all ihren Schü­lerin­nen und Schülern ein möglichst bre­ites Spek­trum an För­der­möglichkeiten in jeder Unter­richtsstunde und mit min­destens 2 zusät­zlichen Förder­stun­den in der Woche für jedes Kind anzu­bi­eten.
Die Förderung setzt dort an, wo ein Kind sich sicher fühlt. Sie ermöglicht, dass, unab­hängig vom Ler­nen der Klasse, einzel­nen Kindern die indi­vidu­elle Förderung im Dia­log mit einer Lehrper­son ermöglicht wird und Lern­prozesse nachge­holt und weit­er­en­twick­elt wer­den kön­nen.

Förderverein

Unsere Schule hat einen Förderverein, dessen Aktiv­itäten und finanzielle Unter­stützung allen Kindern zugute kom­men. Unter­stützen Sie bitte diese Arbeit, wer­den Sie Mit­glied!
Wir freuen uns auch über Spenden. Selb­stver­ständlich erhal­ten Sie dann auf Wun­sch eine Spendenbescheinigung.

Nähere Infor­ma­tion dazu unter: Förderverein.

Frühstück

Um erfol­gre­ich ler­nen zu kön­nen, muss es selb­stver­ständlich sein, dass alle Kinder täglich ein gesun­des und aus­re­ichen­des Früh­stück (am besten mit Vol­lkorn– und Milch­pro­duk­ten sowie mit Obst und Gemüse) mit­brin­gen.
Das Schul­früh­stück wird täglich um 9:35 Uhr gemein­sam in den Klassen ein­genom­men.
Getränke soll­ten am besten in wieder ver­wend­baren Getränke­flaschen mit­gegeben wer­den. Verzichten Sie hier­bei auf gezuck­erte oder anre­gende Stoffe enthal­tende Getränke. Bewährte Durstlöscher sind Wasser, Kräuter– oder Früchtetee.

Aktuelle Termine

Feb
15
Mi
8:00 Gut angekommen in der Josefschule
Gut angekommen in der Josefschule
Feb 15 um 8:00 – 9:30
 
Feb
20
Mo
ganztägig Rosenmontag – kein Unterricht
Rosenmontag – kein Unterricht
Feb 20 ganztägig
 
Feb
22
Mi
8:00 Gut angekommen in der Josefschule
Gut angekommen in der Josefschule
Feb 22 um 8:00 – 9:30
 
Mrz
20
Mo
ganztägig 2. Elternsprechwoche
2. Elternsprechwoche
Mrz 20 – Mrz 31 ganztägig
 
Apr
11
Di
ganztägig Osterferien – kein Unterricht
Osterferien – kein Unterricht
Apr 11 – Apr 23 ganztägig
 
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4b:

Herr Sahin: 

Herr El-Azzar: 

Städtische Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Herne
Stöckstraße 113
44649 Herne
Nordrhein-Westfalen
Telefon: 02325 72065
E-Mail:

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