Allgemeine
Informationen
In Kooperation mit der Stadt Herne und der Josefschule bietet die Arbeiterwohlfahrt
(AWO) seit vielen Jahren im Rahmen des Konzepts "Grundschule von
8 - 13 Uhr" und "13 plus" schulergänzende Betreuungsmaßnahmen
an.
Diese
Angebote umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder vor und
nach dem Schulunterricht und eine Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag
durch Betreuerinnen in den Räumen der Schule.
 |
Ab
01. August 2005 ist die AWO neben vielen Grundschulen im Stadtgebiet
Herne nun auch Träger unserer Offenen Ganztagsschule. |
Die Offene Ganztagsgrundschule hat einen ganzheitlichen Förderauftrag
und führt die bisherigen Programme "8 - 13" und "13
plus" zusammen. Dabei trägt sie ganz entscheidend zur Vereinbarung
von Familie und Beruf und zu mehr Bildungsqualität bei. Die Kinder
essen gemeinsam zu Mittag, fertigen unter Aufsicht ihre Hausaufgaben
an, spielen, basteln miteinander und haben am Nachmittag die Möglichkeit
an vielen unterschiedlichen Arbeitsgemeinschaften und Kursen teilzunehmen.
Dabei arbeiten wir auch mit außerschulischen Partnern (wie z.B.
mit Herner Sportvereinen) zusammen. Informationen über die z.Zt.
stattfindenen Angebote erhalten Sie im Schulsekretariat.
Beitragszahlung
Für
die Betreuung in der Offenen Ganztagsgrundschule wird von der Stadt
Herne ein Elternbeitrag erhoben. Dieser ist einkommensabhängig
und richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern (Beitragsstaffelung).
Eine
Ermäßigung ist bei Geschwisterkindern möglich: 50% für
das 1. Geschwisterkind, 100% für das 2. und jedes weitere Geschwisterkind.
Mittagessen
Der
monatliche Essensgeldbetrag pro Kind beträgt ca. 40 Euro. Enthalten
sind hier auch Obst, Nachspeisen und Getränke. Die Teilnahme am
gemeinsamen warmen Mittagessen ist verpflichtend für alle Kinder,
die die Offene Ganztagsschule besuchen.
Versicherungsschutz
Bei
dieser Betreuungsmaßnahme handelt es sich versicherungsrechtlich
um eine schulische Veranstaltung. Die Kinder unterliegen somit auf dem
Weg zur Schule und auf dem Heimweg dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Teilnahme
bzw. Abwesenheit des Kindes
Es
obliegt ausschließlich den Sorgeberechtigten, für eine regelmäßige
Teilnahme des Kindes zu sorgen. Eine Abwesenheit des Kindes durch Krankheit
oder aus anderen Gründen ist von den Sorgeberechtigten der OGS-Betreuungskraft
unmittelbar mitzuteilen.
Kontakte
Haben
Sie noch weitere Fragen zur Offenen Ganztagsschule an der Josefschule?
Informationen
erhalten Sie unter den Rufnummern: