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Abmeldung vom Unterricht |
Ist
eine Schülerin/ein Schüler erkrankt, muss die Klassenlehrerin/der
Klassenlehrer oder die Schule am gleichen Tag informiert werden. Spätestens
am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches
Attest vorgelegt werden.
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| Anfang
des Unterrichts |
Der
Unterricht beginnt pünktlich um 8:00 Uhr zur ersten, 8:45 Uhr zur
zweiten Stunde. Die Kinder müssen mindestens fünf Minuten
vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof sein.
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| Arbeitsgemeinschaften |
Zu
Beginn eines Schuljahres werden nach Möglichkeit Arbeitsgemeinschaften
(= AGs) eingerichtet. Eine Anmeldung verpflichtet zu einer regelmäßigen
Teilnahme.
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| Arbeitsmaterialien |
Alle
Arbeitsmaterialien, die im Unterricht benötigt werden, müssen
vollständig im Tornister sein.
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| Aufsicht |
15
Minuten vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen führen Lehrkräfte
die Aufsicht auf dem Schulhof. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht früher
zur Schule.
Die
Aufsichtspflicht erstreckt sich nicht auf den Schulweg.
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Besondere
Begabungen und Hochbegabung |
Ist ein
Kind hochbegabt, so wird das durch früh entwicklte, weit überdurchschnittliche
Fähigkeiten in einem oder mehreren Lebensbereichen deutlich. Die
Talente des Kindes können beispielsweise im logisch-mathematischen,
dem sprachlichen, dem musischen, sportlichen oder den sozialen Bereich
hervortreten. Leider wird diese Begabung nicht immer erkannt, weil hochbegabte
Kinder durch ihre Andersartigkeit oft Probleme entwickeln, die ihre
Altersgenossen nicht zu meistern haben. Daraus können Schwierigkeiten
in Kindergarten oder Schule resultieren.
Weitere Informationen zu dem Thema unter
Schulministerium
NRW
Bildung und Begabung e.V.
DGhK - Deutsche Gesellschaft
für das hochbegabte Kind e.V.
Tate - Support for the bright children
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| Beurlaubung |
Eine
Schülerin/ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen
auf Antrag der Eltern vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung
muss rechtzeitig schriftlich an der Schule beantragt werden.
Ein
Kind kann
- bis zu
2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenlehrerin/vom Klassenlehrer
- bis
zu 2 Wochen innerhalb eines Vierteljahres von der Schulleitung
beurlaubt werden.
Unmittelbar
vor und nach den Ferien darf ein Kind nicht beurlaubt werden. Über
Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
Schriftliche Hinweise dazu sind Ihnen zugegangen.
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| Bewegliche
Ferientage |
Im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entscheidet die Schulkonferenz
alljährlich über die Festlegung der beweglichen Ferientage.
Diese Ferientage werden Ihnen rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres
mitgeteilt. Die aktuellen beweglichen Ferientage können Sie hier
abfragen.
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| Bringen
und Abholen |
Lassen
Sie Ihr Kind, wenn es gesund ist, zur Schule laufen. Jeder Schulweg
kann ohne Probleme zu Fuß zurück gelegt werden. Bedenken
Sie, dass für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes die Bewegung
notwendig ist. Meiden Sie daher die Fahrt mit dem Auto.
Muss
der Transport mit dem PKW dennoch sein, so beachten Sie bitte die Geschwindigkeitsbegrenzung
von 30 km/h in der Stöckstraße.
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Computer |
In
allen Klassenräumen befinden sich in den Medienecken Computer,
die als zusätzliche Unterrichtsmedien im Unterricht mit eingesetzt
werden z.B. bei der Werkstattarbeit, Arbeiten an Stationen u.ä.
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Datenänderung |
Jede
Änderung aller notwendigen persönlichen Daten Ihres Kindes
(z.B. Adresse, Telefonnummer) muss umgehend der Schule gemeldet werden.
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Einschulung |
Die
Einschulung der neuen Schulanfänger findet immer an dem 2. Schultag
nach den Sommerferien statt. Alle "neuen" Schulkinder lernen
dann ihren Klassenlehrer, ihre zukünftigen Kassenkameraden und
ihren Klassenraum kennen.
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| Eltern
/ Elternmitarbeit |
Zum
Wohle Ihres Kindes sollten Sie immer eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Schule und Elternhaus pflegen. Es erleichtert die beiderseitige
Wahrnehmung der erzieherischen Aufgaben.
Nach
dem Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten in der Schule eine
Reihe von Mitwirkungsrechten.
Zu Beginn des Schuljahres finden in allen Klassen die Klassenpflegschaftsversammlungen
statt, in denen die Vorsitzenden der jeweiligen Klassenelternschaft
gewählt werden. Die Elternvertretungen der einzelnen Klassen bilden
die Schulpflegschaft. Aus dessen Mitte werden einige Wochen später
die Schulpflegschaftsvorsitzenden und die Elternvertreter für die
Schulkonferenz gewählt.
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und die gewählten Elternvertreter
in der Schulkonferenz sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräfte.
Sie stehen Ihnen als Ansprechpartner stets zur Verfügung.
Die
Mitarbeit in den unterschiedlichen Gremien wie Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft
und Schulkonferenz bringt einen Gewinn für die Kinder, für
die Lehrer und für die Eltern. Der Besuch der regelmäßig
stattfindenden Elternabende und ihre aktive Mithilfe bei Schulveranstaltungen
sollten deshalb für Sie ein Muss sein.
Zur
Zusammenarbeit mit den Eltern bietet die Josefschule im Rahmen ihrer
Möglichkeiten immer eine "offene Tür":
Neben Sprechstunden und Elternsprechtagen gehören auch Elternabende,
Elterninformationsbriefe oder ein Besuch der Erziehungsberechtigten
im Unterricht und Teilnahme und Mitarbeit an besonderen Veranstaltungen
der Schule zum Angebot.
Eltern können die Lehrkräfte auch in einigen Unterrichtsphasen
unterstützen oder Arbeitsgemeinschaften nach Absprache betreuen
und natürlich bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen,
Feiern und Gemeinschaftsvorhaben mit Rat und Tat mitwirken.
Probleme
in der Schule - was ist zu tun?
Missverständnisse
und Ärger lassen sich vielfach vermeiden und die pädagogische
Arbeit beider Seiten lässt sich erleichtern, wenn Informationen,
Einschätzungen und Ansichten ausgetauscht werden. Der beste Weg
zur Klärung individueller Probleme führt immer zuerst zur
Lehrerin oder zum Lehrer. Die Schulleitung steht darüber hinaus
als Ansprechpartner ebenfalls gern zur Verfügung.
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| Elternsprechzeiten
/ Beratung |
Sorgen,
die das Lernen Ihres Kindes in der Schule betreffen, oder Fragen hierzu
sollten Sie zuerst in Gesprächen mit der Lehrerin oder dem Lehrer
klären. Dieses kann am Elternsprechtag oder zwischendurch geschehen.
Darüber hinaus steht die Schulleitung für weitere Gespräche
gern zur Verfügung.
Auch
bei besonderen Problemen kann Ihnen die Lehrerin oder der Lehrer weiterhelfen.
In der Schule können Ihnen z. B. auch Adressen für schulpsychologische
Beratungsstellen und weitere Hilfsangebote genannt werden.
Elternsprechwochen, wöchentliche Sprechstunden und Elternabende
sind für Sie eine Möglichkeit, den Kontakt zur Schule herzustellen,
sich zu informieren und sich aktiv am Schulgeschehen zu beteiligen.
Nutzen Sie diese Chance!
Bitte
achten Sie darauf, dass Elterngespräche nicht während der
Unterrichtszeit stattfinden.
Zusätzlich
finden im Schuljahr zwei Elternsprechwochen statt (im November/Dezember
und im März/April eines jeden Schuljahres).
Für die 4. Klassen wird alljährlich durch die Schulleitung
(November/Dezember) eine allgemeinen Information über die weiterführenden
Schulen und von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ein individuelles
Beratungsgespräch angeboten. Dort überlegen Sie gemeinsam
mit dem Lehrer, welche Schulform zukünftig die geeignete für
Ihr Kind ist.
Die
aktuellen Elternsprechwochen-Termine können Sie hier
abfragen.
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| Englisch |
Nordrhein-Westfalen
hat an allen Grundschulen das Fach Englisch eingeführt.
Das Sprachenlernen im Englischunterricht soll gefördert werden. Sprachliche
Beweglichkeit, ungehemmtes Sprechen und Freude an Imitation sind Merkmale
kindlichen Lernens, also gute Voraussetzungen zum Erlernen einer anderen
Sprache.
Alle Schülerinnen und Schülern haben ab der Klasse 1 (2. Schulhalbjahr)
die Chance zum frühen Lernen einer anderen Sprache. Für das
neue und zusätzliche Fach Englisch wurde die Stundentafel der Grundschule
für alle Jahrgänge um jeweils zwei Unterrichtsstunden erhöht.
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Fehlen |
vgl.
dazu Stichwörter "Abmelden vom Unterricht" und "Beurlaubung"
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| Ferientermine |
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| Feste
/ Feiern |
Die
Teilnahme an allen Festen, Feiern und besonderen Schulprojekten ist
für unsere Schülerinnen und Schüler Pflicht. Dabei handelt
es sich um Schulveranstaltungen. Es besteht Versicherungsschutz.
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| Förderung |
Die Josefschule
versteht das Fördern und Fordern ihrer Kinder als einen zentralen
Kern ihrer pädagogischen und erzieherischen Tätigkeit. Vor
diesem Hintergrund versucht sie, all ihren Schülerinnen und Schülern
ein möglichst breites Spektrum an Fördermöglichkeiten
in jeder Unterrichtsstunde und mit mindestens 2 zusätzlichen Förderstunden
in der Woche für jedes Kind anzubieten.
Die Förderung setzt dort an, wo ein Kind sich sicher fühlt.
Sie ermöglicht, dass unabhängig vom Lernen der Klasse einzelnen
Kindern die individuelle Förderung im Dialog mit einer Lehrperson
ermöglicht wird und Lernprozesse nachgeholt und weiterentwickelt
werden können.
In jedem Jahrgang wird in der Regel klassenübergreifend zweimal
pro Woche je eine Förderband-Stunde Deutsch und eine Förderband-Stunde
Mathematik erteilt; der Klassenverband wird in dieser Zeit in dem jeweiligen
Jahrgang aufgelöst. Es entstehen keine festen Kleingruppen, die
Förderzeiträume und Themen werden in sinnvolle Abschnitte
geteilt. Der Fachlehrer legt in Absprache mit anderen Lehrern fest,
welche Kinder an welcher Fördergruppe teilnehmen. Ein Wechsel innerhalb
der Gruppen ist möglich.
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| Förderverein |
Unsere
Schule hat einen Förderverein, dessen Aktivitäten und finanzielle
Unterstützung allen Kindern zugute kommen. Unterstützen Sie
bitte diese Arbeit, werden Sie Mitglied!
Wir freuen uns auch über Spenden. Selbstverständlich erhalten
Sie dann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung. Nähere Information
dazu unter Förderverein.
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| Frühstück |
Um erfolgreich
lernen zu können, muss es selbstverständlich sein, dass
alle Kinder täglich ein gesundes und ausreichendes Frühstück
(am besten mit Vollkorn- und Milchprodukten sowie mit Obst und Gemüse)
mitbringen.
Das
Schulfrühstück wird täglich um 9:35 Uhr gemeinsam in
den Klassen eingenommen.
Getränke
sollten am besten in wieder verwendbaren Getränkeflaschen mitgegeben
werden. Verzichten Sie hierbei auf gezuckerte oder anregende Stoffe
enthaltende Getränke. Bewährte Durstlöscher sind Wasser,
Kräuter- oder Früchtetee.
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| Fundsachen |
Hat
Ihr Kind etwas in der Schule verloren?
Dann
wenden Sie sich bitte umgehend an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer
oder an den Hausmeister.
Kleidungsstücke,
die nach ca. 2 Monaten keinen Besitzer gefunden haben, geben wir in
die Kleidersammlungen.
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Offene
Ganztagsgrundschule
"OGS"
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Ab 01.
August 2005 wurde unsere Schule zu einer Offenen Ganztagsschule (OGS).Träger
dieser Ganztagsschule ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Herne.
Angeboten
wird eine ganztägige Betreuung von ca 7:30 Uhr morgens bis 16:00
Uhr nachmittags. Die Schülerinnen und Schüler essen gemeinsam
nach dem Unterricht zu Mittag, fertigen unter Aufsicht ihre Hausaufgaben
an und können dann ein zusätzliches, täglich wechselndes
Angebot in den Bereichen Musik, Kunst, Deutsch, Sport und Bewegung u.ä.
nutzen.
Sollten
Sie Interesse an unserer ganztägigen Betreuung haben, so erhalten
Sie auf Wunsch gern weitere Informationen von der Schulleitung, im Schulsekretariat
und über die AWO Herne unter Tel. 02323 - 9524 11 (Ansprechpartner:
Herr Becker).
Ihre
verbindliche Anmeldung für ein neues Schuljahr muss vor den jeweiligen
Sommerferien bei der Schule und bei der AWO Herne eingegangen sein.
Melden Sie sich daher frühzeitig im Schulbüro, damit Ihr Antrag
auf Anmeldung Ihres Kindes rechtzeitig bei der AWO vorliegt und berücksichtigt
werden kann. Dort können Sie sich auch bei Interesse über
'Restplätze' während des Schuljahres informieren.
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| Getränke |
Zu
einer gesunden Ernährung eines Kindes gehört das tägliche
Trinken von Milch. Bei uns können die Schülerinnen und Schüler
jede Woche immer mittwochs Milch, Kakao, Vanille- oder Erdbeermilch
bestellen. Eine Preisliste hängt aus.
Bitte
geben Sie Ihrem Kind keine zuckerhaltigen Getränke wie z.B. Cola
oder Fanta mit zur Schule.
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Hausaufgaben |
Hausaufgaben
geben den Kindern die Gelegenheit, das in der Schule Gelernte zu wiederholen
und zu festigen, aber auch das Gelernte selbstständig anzuwenden
und zu vertiefen. Hausaufgaben können auch der Vorbereitung des
Unterrichts dienen.
Während
Ihr Kind zu Hause die Hausaufgaben anfertigt, sollten Sie für Fragen
zur Verfügung stehen. Setzen Sie sich jedoch nicht zu Ihrem Kind.
Es muss selbstständig und allein arbeiten können.
Tragen
Sie Sorge dafür, dass Ihr Kind zu Hause konzentriert und in Ruhe
lernen kann.
Ihre
Aufgabe als Eltern ist es, täglich die gemachten Hausaufgaben zu
kontrollieren,
In
der Regel sollen die Hausaufgaben für die Kinder der Klassen 1
und 2 ca. 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 ca. 60 Minuten dauern.
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| Hausmeister |
Unser
Hausmeister heißt Herr Kirchhoff. Sein Büro befindet sich
im Hauptgebäude an der Stöckstraße in der unteren Etage.
Dort wird auch täglich die Kakao- und Milchlieferung für die
Klassen ausgegeben.
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Infektionskrankheiten |
Infektionskrankheiten
und weitere ansteckende Krankheiten melden Sie bitte unverzüglich
in der Schule (§ 34 Infektionsschutzgesetz, z.B. Windpocken, Masern,
Läuse, Krätze). Ihr Kind darf in der Zeit nicht die Schule
besuchen. Nähere
Informationen erhalten Sie im Sekretariat.
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Kindersprechstunde |
Einmal
im Monat findet eine Kindersprechstunde bei der Schulleiterin Frau Woort-Menker
statt. Am 'Waffeltag' kann jedes Kind, das die Schulleiterin in aller
Ruhe und ungestört sprechen möchte, jeweils in der 5. Stunde
in ihr Schulleiterzimmer kommen. |
| Klassenarbeiten |
Verbindliche
Vorschriften über Zahl und Umfang der Klassenarbeiten bestehen
für die Grundschule nicht. Zensiert werden die Klassenarbeiten
in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik. In
allen weiteren Fächern können Tests geschrieben werden, diese
werden nicht zensiert. Auskunft erhalten sie jederzeit von den Lehrkräften
und auf den Klassenpflegschaftssitzungen.
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| Klassenpflegschaft |
Regelmäßig
finden Klassenpflegschaftssitzungen in dem Klassenraum Ihres Kindes
statt, zu der Sie rechtzeitig von der gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden/dem
Klassenpflegschafts-vorsitzenden schriftlich eingeladen werden. Dort
können Sie sich über Unterricht, Lehrpläne und Richtlinien,
Projekte, Ausflüge, Schulveranstaltungen u.ä. ausführlich
informieren, sich mit Eltern austauschen, gemeinsame Überlegungen
für die Klasse Ihres Kindes anstellen u.v.m.
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| Krankmeldungen |
vgl.
hierzu Stichwort "Abmeldung vom Unterricht"
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Lernanfänger |
vgl.
hierzu Stichwort "Einschulung"
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| Lernmittel |
Laut
Erlass des Kultusministeriums müssen die Eltern bei der Beschaffung
der Lernmittel 1/3 der Kosten als Eigenanteil tragen. Welche Lernmittel
an unserer Schule eingesetzt werden und welche Bücher die Eltern
kaufen müssen, entscheidet die Schulkonferenz.
Das selbst gekaufte Buch ist Eigentum des Kindes. Alle anderen Schulbücher
werden den Kindern leihweise überlassen und am Ende des Schuljahres
wieder eingesammelt. Sie stellen öffentliches Eigentum dar, auf
das besonders geachtet und bei Beschädigung von den Eltern ersetzt
werden muss.
|
| Lernstudio |
Was
ist ein Lernstudio?
"Lernstudio"
ist die Bezeichnung für die äußere Differenzierung in
der Schule. Hierbei können Kinder mit Einverständnis der Eltern
parallel zum Unterricht ihrer Klasse unterrichtet werden. Diese Organisation
erlaubt es der Schule, besser als im Klassenverband ein Kind individuell
zu fördern. Die Teilnahme am Unterricht im Lernstudio erstreckt
sich auf höchstens die Hälfte der wöchentlichen Unterrichtsstunden
und dauert in der Regel weniger als ein Schuljahr.
Gefördert werden diese Kinder von Lehrerinnen und Lehrern oder
von einer sozialpädagogischen Fachkraft
(sofern vorhanden).
|
| Lesen |
Alle
Kinder müssen jeden Tag lesen, auch dann, wenn es nicht ausdrücklich
als Hausaufgabe erteilt wurde, denn "Lesen lernt man nur durch
lesen".
Bitte nutzen Sie hierzu unsere "Lesehinweise", die Ihnen Ihre
Klassenlehrerin/Ihr Klassenlehrer ausgeteilt hat.
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Milch |
vgl.
hierzu Stichwort "Getränke"
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| Mitteilungsheft |
Kontrollieren
Sie bitte täglich das Mitteilungs- und Aufgabenheft.
|
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Pausen
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Die
Pausen sollen die Kinder zum Frühstücken und anschließend
zur Bewegung nutzen.
Die
Frühstückspause beginnt um 9:35 Uhr und dauert 10 Minuten,
anschließend bewegen sich die Kinder auf dem Schulhof an der frischen
Luft. Bei Unterrichtsbeginn um 10:00 entfällt die Frühstückspause.
Die
2. große Pause dauert von 11:35 Uhr bis 11:45 Uhr.
vgl.
hierzu auch Stichwörter "Frühstück" und "Getränke"
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Radfahrer |
Da
der Weg zur Schule sehr kurz ist, sollte Ihr Kind zu Fuß gehen.
Das Fahren mit dem Rad zur Schule ist nicht erlaubt.
Im
Rahmen des Sachunterrichts findet während der Grundschulzeit eine
Radfahrausbildung statt. Aber auch nach dieser Ausbildung ist das Radfahren
im öffentlichen Verkehrsraum besonders gefährlich. Begleiten
Sie Ihr Kind so lange, bis es sich sicher im Straßenverkehr bewegen
kann.
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| Religionsunterricht |
An
unserer Schule findet katholischer, evangelischer und syrisch-orthodoxer
Religionsunterricht statt.
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Schulbücher |
vgl.
hierzu Stichwort "Lernmittel"
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| Schuleingangsphase |
Ab dem
Sommer 2005/2006 hat an allen Grundschulen in Land NRW die "Neue
Schuleingangsphase" begonnen.
An unserer Schule arbeiten wir in allen Klassen jahrgangsbezogen
d.h. alle Schulanfänger werden gemeinsam in einer Klasse unterrichtet.
In der Regel verbleiben diese Kinder dann vier Jahre in ihrem Klassenverband.
An den Unterricht, der sich zunächst an die gesamte Klasse richtet,
können sich Phasen des selbstständigen Lernens mit differenzierten
Anforderungen anschließen.
Weitere
Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Klassenlehrer.
|
| Schulgottesdienst |
Einmal
im Monat findet für die 3. und 4. Schuljahre der Schulgottesdienst
statt. Eltern sind immer herzlich willkommen.
Zu
Weihnachten und vor den Sommerferien gestalten Schülerinnen und
Schüler einen ökumenischen Gottesdienst, der gemeinsam mit
den Lehrerinnen, Pastören und/oder weiteren Vertretern der Kirchengemeinden
vorbereitet wird. Diese Gottesdienste finden abwechselnd in der evangelischen
und katholischen Kirche statt. Auch dazu sind Sie herzlich eingeladen.
Die
aktuellen Gottesdiensttermine können Sie hier
abfragen.
|
| Schulkindergarten |
Ab dem
Schuljahr 2005/2006 gibt es keine Schulkindergärten mehr an den
Grundschulen in NRW. Alle Kinder werden - sofern keine ärztlichen
Bedenken bestehen - eingeschult. Mit der 'Neuen Schuleingangsphase'
haben sie die Möglichkeit, 1-3 Jahre in der Jahrgfangsstufe 1/2
zu verweilen.
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| Schulleitung |
Rektorin:
Elisabeth Woort Menker / Konrektorin: Bärbel Bultmann
|
| Schulordnung |
Eltern,
Lehrer und Schüler haben gemeinsam eine Schulordnung für unsere
Schule erstellt, die im Schulprogramm verankert ist. Alle Beteiligten
verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln. Wir möchten so ein
friedliches und rücksichtsvolles Miteinander fördern und erhalten.
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| Schulprogramm |
Alle
Schulen in NRW sind verpflichtet, das Schulprogramm weiter zu entwickeln
und zu überarbeiten.
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| Sekretariat |
Unsere
Schulsekretärin heißt Frau Gorba-Karwath. Sie ist täglich
in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (außer freitags) im Schulbüro
zu erreichen.
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| Sportunterricht |
Die
Sportstunden sind aus dem Stundenplan ersichtlich.
Für
den Hallensport sind Turnschuhe mit hellen Sohlen vorgeschrieben.
Das
Tragen von Schmuck wie z.B. Ohrringe, Halskettchen, Armbänder,
Haarnadeln ist im Sport- und Schwimmunterricht verboten. Bitte achten
Sie darauf, dass Ihr Kind an den Tagen mit Sport- oder Schwimmunterricht
den Schmuck zu Hause lässt.
Die
Schülerinnen und Schüler, die im ersten Jahr unsere Schule
besuchen, lernen zusätzlich für einige Wochen das Eislaufen
in der Gysenberghalle in Herne. Der Transport geschieht mit einem Schulbus.
Auch
das Schwimmen ist wichtig. Im zweiten und/oder dritten Schulbesuchsjahr
wird daher in der Regel Schwimmunterricht in dem Lehrschwimmbecken,
das sich an der Michaelschule befindet, erteilt. Auch hier bringt ein
Schulbus die Kinder zum Schwimmunterricht.
Im 4. Schuljahr gehen die Schülerinnen und Schüler ins Hallenbad,
um dort nach einem intensiven Schwimmtraining ihre Schwimmabzeichen
erwerben zu können.
Die
aktuellen Sporttermine können Sie hier
abfragen.
|
Sprechstunden
der Lehrerinnen und Lehrer |
Außerhalb
des Unterrichts bietet jede Lehrerin und jeder Lehrer eine wöchentliche
Sprechstunde für interessierte Eltern an. Die aktuellen Sprechstundenzeiten
erhalten Sie von Ihrem Klassenlehrer oder im Schulsekretariat. Nach
Möglichkeit sollten Sie sich vorab bei dem Lehrer oder im Schulsekretariat
anmelden.
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| Stundenplan |
1. Stunde:
8:00 Uhr bis 8:45 Uhr
2. Stunde:
8:50 Uhr bis 9.35 Uhr
Frühstücks-
und 1. Hofpause: 9:35 Uhr bis 10:00 Uhr
3. Stunde:
10:00 Uhr bis 10:45 Uhr
4. Stunde:
10:50 Uhr bis 11:45 Uhr
2.
Hofpause: 11:35 Uhr bis 11:45 Uhr
5. Stunde:
11:45 Uhr bis 12:30 Uhr
6. Stunde:
12.35 Uhr bis 13:20 Uhr
vgl. hierzu
auch Stichwort "Pausen"
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Telefonnummer |
Sollte
sich Ihre Telefonnummer ändern, so informieren Sie bitte unverzüglich
die Schule. Im Notfall muss die Schule Ihre aktuelle Telefonnummer kennen.
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| Toilette |
Beim
Gang zur Toilette ist größte Sauberkeit geboten. Sorgen Sie
dafür, dass Ihr Kind daran gewöhnt ist, die Toiletten sauber
zu verlassen und sich die Hände zu waschen.
Während
der Unterrichtszeit benutzen alle Schülerinnen und Schüler,
die im Hauptgebäude unterrichtet werden, die Stundentoilette im
Erdgeschoss. Aus Sicherheitsgründen sollen die Schüler das
Schulgebäude zu der Zeit nicht verlassen. Die Außentoiletten
sind nur während der großen Pausen geöffnet.
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| Tägliches
Üben |
Tägliches
Üben in Deutsch (lesen, sprechen, schreiben) und Mathematik ist
für ein dauerhaftes erfolgreiches Lernen Ihres Kindes unbedingt
erforderlich. Bitte halten Sie Ihr Kind dazu an. Über die Möglichkeiten
des zusätzlichen Übens informiert Sie gern Ihre Klassenlehrerin/Ihr
Klassenlehrer.
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Urlaub |
vgl. hierzu
Stichwörter "Beurlaubung" und "Ferientermine"
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Versicherung |
Alle
Kinder sind im Rahmen ihrer Eigenschaft als Schüler in der gesetzlichen
Gemeindeunfallversicherung (GUV) versichert. Sollte Ihrem Kind auf dem
Schulweg oder in der Schule ein Unfall zustoßen, so melden Sie
dies bitte unmittelbar der Schule. Scheuen Sie sich nicht, einen Arzt
aufzusuchen.
Manchmal
muss nach einem Unfall das Kind direkt von der Schule aus ins Krankenhaus
oder zum Arzt gebracht werden. In diesem Fall versuchen wir Sie telefonisch
zu erreichen, damit Sie Ihr Kind möglichst selbst begleiten können.
Erreichen wir Sie nicht, so wird von uns eine Begleitung organisiert.
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Wertgegenstände |
Die
Kinder lassen Wertgegenstände (Schmuck, Handy, Spielkarten usw.)
zu Hause, da sie bei Verlust nicht von der Schule erstattet werden.
Auch sollten die Kinder keine größeren Geldbeträge in
der Tasche haben.
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Zeit |
Nehmen
Sie sich Zeit für Ihr Kind, damit es sich während seiner Schulzeit
geborgen und begleitet fühlt. Nehmen Sie Anteil an all dem, was
Ihr Kind in unserer Schule lernt und erlebt.
Zeigen
Sie Ihrem Kind deutlich Ihr Interesse an Schule, indem Sie aktiv an
unserem Schulleben teilnehmen z.B. Mithilfe beim 'Waffeltag', regelmäßige
Teilnahme an Elternabende, Mitarbeit in den Mitwirkungsgremien, persönlicher
Kontakt zu den Lehrern, Unterstützung bei Schulfesten und Schulprojekten
usw.
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Zeugnisse |
Zeugnisse
sind Dokumente und müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Das
von Ihnen unterschriebene Original verbleibt bei Ihnen, die Kopie wird
in unserer Schule aufgehoben.
Die Kinder
der Schuleingangsklassen (Jahrgang 1 und 2) erhalten jeweils zum Ende
des Schuljahres ihre Zeugnisse. In Jahrgang 3 und 4 werden auch halbjährlich
Zeugnisse ausgestellt.
Die Zeugnisse
am Ende des 1. Schuljahres enthalten keine Noten, sondern einen Bericht
über die Entwicklung Ihres Kindes im Arbeits- und Sozialverhalten
sowie Aussagen über ihre Lernentwicklung und über ihr Lernverhalten
in den unterschiedlichen Lernbereichen und Fächern.
Die
Zeugnisse der Klasse 2 und 3 enthalten darüber hinaus Noten.
Im 4. Schuljahr stehen nur Noten auf dem Zeugnis. Zum Halbjahr wird
dieses durch eine Schulformempfehlung ergänzt. Die Eltern erhalten
zusätzlich zu dem Zeugnis einen von der Grundschule ausgestellten
Anmeldeschein für die weiterführende Schule.
Die
Ausgabe der Zeugnisse erfolgt im Laufe der letzten Unterrichtswoche.
In diesem Zusammenhang haben alle Eltern nochmals die Gelegenheit
zu einem Gespräch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer.
Die
aktuellen Zeugnisausgabe-Termine können Sie hier
abfragen.
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